hilfsbereit TV
Mit hilfsbereitTV wollen wir Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, sich umfassend zu den Themen der Betreuung und Alltagsbegleitung zu informieren. Damit wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass hilfsbedürftige Personen auch wirklich die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Sie haben weitere Fragen oder ein Thema, das Sie gerne von uns in einem Beitrag behandelt hätten? Kontaktieren Sie uns gerne unter
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Seit 1995 existiert in Deutschland das Pflege-Pflichtsystem, die sogenannte Pflegeversicherung. In diese zahlen alle gesetzlich krankenversicherten Personen automatisch ein. Wenn dann jemand Hilfe benötigt, steht dieser Person auch Unterstützung aus diesem System zu. Die Pflegeversicherung in Deutschland unterscheidet zwischen fünf Pflegegraden. Diese waren früher als Pflegestufen bekannt. Diese Klassifizierung wurde geändert und zwar zum Guten. Die fünf Pflegegrade zeichnen sich dadurch aus, dass man bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen unter Umständen in einen Pflegegrad einkategorisiert wird und daraus die Leistungen erhält.
Die Frage „Wie viel steht mir zu?“ ist nicht so einfach zu beantworten. In diesem Beitrag gehen wir aber auf die wichtigsten und am meisten nachgefragten Themen ein.
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegeversicherung und wird als „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beschrieben. Beim Pflegegrad 1 erhält man keine Geldleistungen auf das eigene Konto. Mit dem sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag (125€ monatlich) erhält man jedoch eine Kostenerstattung für entstandene Aufwendungen im Pflegebereich. Was das genau ist und wie es funktioniert, erläutern wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag.
Außerdem hat man Anspruch auf Leistungen der sogenannten Wohnraumanpassung (bis zu 4000€). Diese Leistungen sind für den häuslichen Umbau vorgesehen, wenn dieser gerechtfertigt ist und man diesen benötigt. Weiterhin stehen einem Leistungen für Hilfsmittel (bis zu 40€ monatlich) zu. Das können z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Einlagen für das Bett sein. Und man erhält auch maximal 25,50€ für einen sehr wichtigen Hausnotruf, den wir an dieser Stelle empfehlen.
Leistungen aus Pflegegrad 2 stehen Personen zu, die laut Gutachter „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind. Hier erhält man erstmalig Geldleistungen auf das eigene Konto. Dieses Pflegegeld in Höhe von 316€ monatlich darf man frei verwenden, sei es persönlich für einen selbst oder, um der Familie etwas davon abzugeben. Zum Beispiel wenn einen die Familie liebevoll unterstützt. Auch kann mit diesem Betrag eine externe Hilfskraft bezahlt werden, die einem eventuell auch schon rund um die Uhr Hilfe anbieten muss. Es spielt also keine Rolle wofür Sie dieses Geld einsetzen.
Außerdem hat man Zugriff auf einen weiteren Finanzierungstopf, aus dem man sich Hilfeleistungen bezahlen lassen kann. Dieser Topf nennt sich Verhinderungspflege (bis zu 1612€/Jahr) und wird in einem eigenen detaillierten Beitrag auf unserer Seite behandelt. Darüber hinaus erhält man Unterstützung in der Kurzzeitpflege (1774€/Jahr). Nämlich dann, wenn man unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum ein Pflegeheim aufsuchen muss. Und man erhält bei Bedarf einen Geldbetrag für die vollstationäre Unterbringung. Zu guter Letzt, gibt es die sogenannten Pflegesachleistungen. Die Sachleistungen erhöhen das Pflegegeld um gut das Doppelte (724€ monatlich). Mit diesem Betrag kann man sich zusätzliche Hilfe durch Pflegedienste oder Alltagsbegleiter wie hilfsbereit Alltagshilfe holen.
Sollte der Hilfebedarf größer werden, gibt es noch die Pflegegrade 3, 4 und 5. Diese unterscheiden sich zu Pflegegrad 2 hauptsächlich in der Höhe des gewährten Geldbetrags für Pflegegeld und Pflegesachleistungen, der auf das private Konto überwiesen wird und zur freien Verfügung steht.
Alles startet mit dem Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Lassen Sie sich damit nicht allzu viel Zeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfeleistungen erhalten könnten, dann starten Sie diesen Anruf zeitnah. Denn sollte man Hilfeleistungen bekommen, erhält man diese auch rückwirkend zum Datum der Kontaktaufnahme.
Bei der Krankenkasse erhalten Sie dann einen Antrag. Dieser wird Ihnen zugeschickt und muss durch Sie ausgefüllt werden. Hier beginnt häufig für den Laien das erste Problem, da der Antrag nicht selbsterklärend ist. Wie solch ein Antrag auszufüllen ist, zeigen wir Ihnen in einem unserer Videos.
Wenn Sie diesen Antrag ausgefüllt und zurückgeschickt haben, dann meldet sich im Folgenden der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei Ihnen. Dieser bietet Ihnen einen Termin an, der während Corona meist telefonisch stattfindet. Das bedeutet, dass Sie leider keinen persönlichen Eindruck bei einem Menschen hinterlassen können, der Ihnen gegenüber sitzt. Deshalb empfehlen wir Ihnen sich sehr gut auf diesen Termin vorzubereiten.
Die Probleme die uns am häufigsten zugetragen werden, bestehen darin, dass Personen, die vielleicht schon leicht dement sind, in diesem Moment „aufblitzen“. Sie erzählen, wie unfassbar fit sie noch sind und was für tolle Dinge man noch selbstbestimmt machen kann. Das bedeutet, dass dem MDK leider nicht die tatsächliche Ist-Situation geschildert wird.
Ein anderes Problem ist, dass man Dinge über die Ist-Situation im Gespräch vergisst und deshalb kein vollumfängliches Bild der tatsächlichen Situation für den MDK zeichnen kann. Deshalb unser Tipp: Machen Sie sich vorab Notizen. Schreiben Sie sich also genau auf, wo es Probleme bei der Alltagsbewältigung gibt und wie sich diese äußern. Besprechen Sie sich dazu vorab auch mit Angehörigen und Freunden. Am Ende des Tages seien Sie authentisch, ehrlich und offen. Denn der MDK möchte Ihnen helfen.
"Meine Passion ist es, Senioren dabei zu unterstützen, dass sie im Alter selbstbestimmt zu Hause Leben können. Dazu gehört es auch zu informieren, damit die hilfsbedürftigen Personen all das bekommen, was ihnen zusteht. hilfsbereit Alltagshilfe steht genau dafür ein."
Michael Zürn
Gründer und Geschäftsführer von hilfsbereit Alltagshilfe
Wir sind hilfsbereit. Wir unterstützen Sie im gewohnten Umfeld rund um Landau, Edenkoben, Neustadt, Germersheim, Schifferstadt, Speyer, Lingenfeld, Annweiler, Bad Bergzabern, Hauenstein, Dahn, Kaiserslautern, im Westen von Karlsruhe sowie im Kreis Rottweil. Kontaktieren Sie uns gerne!
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