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Thema 03: Verhinderungspflege

In den beiden vergangenen Beiträg haben wir das deutsche Pflege-Pflichtsystem, die sogenannte Pflegeversicherung im Allgemeinen sowie die Entlastungsleistungen bzw. den Entlastungsbetrag als einen wichtigen Finanzierungstopf für Pflege- und Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige kennen gelernt. Heute werfen wir einen genaueren Blick auf einen weiteren Topf, nämlich die Verhinderungspflege.

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Was ist die sogenannte Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist neben den Entlastungsleistungen (auch Entlastungsbetrag) ein weiterer Topf, aus dem unsere Senioren oder andere Hilfebedürftige Hilfeleistungen, die man sich hinzuholt, finanzieren können. Die Verhinderungspflege bekommt man dann, wenn pflegende Angehörige per Definition verhindert sind. Daher hat die Verhinderungspflege auch ihren Namen. Die Pflegeversicherung übernimmt also für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die (z.B. per Rechnung) nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Längstens kann eine solche Ersatzpflege sechs Monate betragen. Sie kann jedoch auch stundenweise über einen längeren Zeitraum erfolgen.

Tatsächlich muss man schon ein halbes Jahr Pflegegrad 2 innehaben, um Zugriff auf diesen Topf zu erhalten. Sind dann die regulären pflegenden Angehörigen, die bei der Pflegekasse gemeldet sind, eben mal verhindert, darf man diese Leistungen abrufen. „Verhindert sein“ ist in diesem Zusammenhang sehr weit gefasst. Der oder die pflegende Angehörige kann beruflich verhindert sein, kann krank oder im Urlaub sein, aber auch private Termine wie der Kaffee mit einer Freundin oder der Friseurbesuch zählen als Verhinderung. Tritt einer dieser Fälle auf, steht der oder dem Pflegebedürftigen Leistung aus der Verhinderungspflege zu, um sich Hilfe von einem professionellen Dienst oder einer anderen Pflegeperson z.B. aus dem Bekanntenkreis zu holen.

Welcher Betrag steht mir zu?

Aus dem Topf der Verhinderungspflege steht einem ein Betrag von 1.612 Euro pro Jahr zu. Diese Summe kann man um weitere 806 Euro aus der Kurzzeitpflege erhöhen. Achtung: Das Geld aus dem Topf der Verhinderungspflege geht zum Jahresende zu verloren, wenn man es nicht zuvor in Anspruch genommen hat. Und man muss diese Leistung jährlich erneut beantragen.

Wie erhalte ich die Leistungen aus der Verhinderungspflege?

Beispielhaft ausgefüllter Antrag zur Verhinderungspflege

Wie bereits beschrieben, müssen die Leistungen der Verhinderungspflege jährlich aufs Neue beantragt werden. Leider hat dabei jede Pflegekasse einen eigenen Vordruck zur Beantragung der Verhinderungspflege, den es auszufüllen gilt. Inhaltlich sind diese Vordrucke größtenteils ähnlich, dennoch werfen sie für den Laien viele Fragen auf. Deshalb schauen wir uns an dieser Stelle beispielhaft einen Antrag der AOK einmal im Detail an.

Oben rechts trägt man den Namen, die Adresse und die Versichertennummer des Pflegebedürftigen ein. Die Versichertennummer können Sie ganz einfach der Versicherungskarte der Pflegeperson entnehmen.

Anschließend wird die Dauer der Unterstützung abgefragt. In der Regel muss man diesen Antrag jährlich neu ausfüllen. Da in den meisten Fällen eine Verhinderung nicht nur einen definierten Zeitpunkt betrifft, sondern unregelmäßig über das gesamte Jahr auftritt, sollte hier der 01.01. des jeweiligen Jahres als Starttermin und der 31.12. als Endtermin eingetragen werden. Bitte daran denken, dass im nächsten Jahr eine neuer Antrag zu stellen ist.

Was sehr gerne und sehr häufig übersehen wird, ist die darunter folgende Linie. Hier muss der Name und die Anschrift der pflegenden Person angegeben werden. Meist handelt es sich hierbei um den Ehepartner oder sonstige Angehörige, die sich um die oder den Pflegebedürftigen kümmern.

 

Über die nun folgenden Checkboxen wird abgefragt, warum die pflegende Person abwesend ist, warum also Hilfe von einer weiteren Person oder einem professionellen Dienst in Anspruch genommen werden muss. Hier wählt man am besten die „sonstigen Gründe“ aus, die man dann gerne auch nochmal über das Freitextfeld genauer spezifizieren kann.

Danach möchte die Pflegekasse gerne wissen, ob die Hilfe, die die pflegende Person erbringt, mehr als acht Stunden täglich beträgt. Wenn das nicht der Fall ist, darf man die geplante Stundenzahl individuell in das Leerfeld eintragen. Bei einer Unterstützung on weniger als acht Stunden am Tag, erhält der/die Pflegebedürftige dann die Leistungen aus der Verhinderungspflege, ohne, dass das Pflegegeld gekürzt wird.

Nun wird abgefragt, wer die Ersatzpflege in der verhinderten Zeit erbringt. Hier gilt es zwischen einer Privatperson oder einem professionellen Pflegedienst/alltagshelfenden Dienst, wie z.B. hilfsbereit Alltagshilfe auszuwählen. Wollen Sie die Leistungen eines professionellen Dienstes in Anspruch nehmen, wird dieser hier mit Name und Adresse angegeben. Zur Abrechnung werden dann die quittierten Originalrechnungen an die Pflegekasse übermittelt.  Wenden Sie sich bitte vorab an den Dienst Ihres Vertrauens, um das genaue Vorgehen abzusprechen und sich noch einmal in aller Tiefe beraten zu lassen.

Abschließend müssen Sie nur noch das Formular unterzeichnen und an die Krankenkasse übermitteln.

Nicht vergessen: Eine wichtige Kleinigkeit versteckt sich noch in dem Formular. Nämlich die sogenannte Umwidmungsregelung, die den genannten Betrag der Verhinderungspflege von 1612 Euro, um weitere 806 Euro aus der Kurzzeitpflege erhöht. Falls Sie also keine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen wollen, kann es durchaus Sinn machen das Budget in diesem Topf, um den genannten Betrag zu erhöhen. Setzen Sie dann also unbedingt das Häckchen bei „Ich beantrage die Erhöhung des Leistungsbetrages aus Mitteln der Kurzzeitpflege (Umwidmungsregelung). Somit stehen Ihnen bei der Verhinderung der pflegenden Person dann 2418 Euro im Jahr zur Inanspruchnahme externer Unterstützung zur Verfügung.

Michael Zürn, der Gründer und Geschäftsführer von hilfebereit Alltagshilfe

"Meine Passion ist es, Senioren dabei zu unterstützen, dass sie im Alter selbstbestimmt zu Hause Leben können. Dazu gehört es auch zu informieren, damit die hilfsbedürftigen Personen all das bekommen, was ihnen zusteht. hilfsbereit Alltagshilfe steht genau dafür ein."

Michael Zürn

Gründer und Geschäftsführer von hilfsbereit Alltagshilfe

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