hilfsbereit TV
Mit hilfsbereitTV wollen wir Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, sich umfassend zu den Themen der Betreuung und Alltagsbegleitung zu informieren. Damit wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass hilfsbedürftige Personen auch wirklich die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Sie haben weitere Fragen oder ein Thema, das Sie gerne von uns in einem Beitrag behandelt hätten? Kontaktieren Sie uns gerne unter
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Thema 02: Entlastungsleistung bzw. Entlastungsbetrag
Im vergangenen Beitrag haben wir das deutsche Pflege-Pflichtsystem, die sogenannte Pflegeversicherung behandelt. Heute legen wir unseren Fokus auf die Entlastungsleistungen bzw. den Entlastungsbetrag, da es sich hierbei um eine sehr wichtige Geldleistung der Pflegekassen handelt, die allen Pflegebedürftigen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht.
Was genau sind die Entlastungsleistungen?
Die Entlastungsleistungen sind ein Topf zur Finanzierung, um sich als Pflegebedürftige/r in häuslicher Pflege ein bisschen Hilfe nach Hause zu holen. Sei es zum Beispiel durch einen alltagshelfenden Dienst, wie z.B. hilfsbereit Alltagshilfe. Dieser bietet hauswirtschaftliche Hilfen (Haushalt, Wäsche, …) oder betreuerische Unterstützung (Einkauf, Begleitung zu Terminen oder ähnliches) im Alltag. Ebenfalls kann der Entlastungsbetrag für einen Pflegedienste genutzt werden, der einem zu Hause zur Hand geht.
Der Entlastungsbetrag kann durch Pflegebedürftige aller Pflegegrade 1-5 für einige Stunden im Monat für die oben genannten Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung der bereitstehenden Mittel zur Finanzierung der Teilnahme an Sing- und Bastelstunden, Bewegungsangeboten oder anderen Betreuungsgruppen. Allen Angeboten, die für die Entlastungsleistungen in Frage kommen, ist gleich, dass diese die Anerkennung durch die jeweils zuständige Behörde nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts besitzen müssen.
Welcher Betrag steht mir zu?
Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1-5 steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro jeden Monat zu. Diese 125 Euro bekommt man jedoch nicht direkt auf das eigene Konto. Das Geld wird quasi auf einem Pflegekonto der Pflegekasse verwaltet. Nicht genutzte Beträge gehen einem somit nicht verloren. Auch können die angesparten Mittel mit in das nächste Jahr genommen sowie rückwirkend abgerufen werden. Erst zum Stichtag des 30. Juni des nächsten Jahres, geht das möglicherweise angesparte Geld aus dem Vorjahr ungenutzt verloren. Es lohnt sich also aufzupassen. Weiterhin können 40% der Sach- und Kombinationsleistungen umgewidmet werden, soweit diese natürlich nicht bereits durch ambulante Pflegesachleistungen verbraucht sind.
Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?
Um die Entlastungsleistungen von 125 Euro monatlich in Anspruch zu nehmen, müssen Sie als anerkannte Pflegebedürftige oder anerkannter Pflegebedürftiger (Pflegegrad 1-5) nichts tun, wenn Sie sich an einen nach Landesrecht anerkannten Dienst, wie z.B. hilfsbereit Alltagshilfe oder ein anderweitig anerkanntes Angebot wenden. Dieser zugelassende Anbieter nimmt Ihnen die gesamte Arbeit der Abrechnung ab. Dazu wird im Voraus eine Abtretungserklärung unterzeichnet, mit der Sie dem Dienst oder dem alternativen Angebot erlauben, die geleisteten Unterstützungsleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Der Dienst unterstützt Sie also im Alltag, übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse und führt auch die Abrechnung selbstständig durch. Sie müssen also nichts weiter tun, als ein bisschen Hilfe in Anspruch zu nehmen.
"Meine Passion ist es, Senioren dabei zu unterstützen, dass sie im Alter selbstbestimmt zu Hause Leben können. Dazu gehört es auch zu informieren, damit die hilfsbedürftigen Personen all das bekommen, was ihnen zusteht. hilfsbereit Alltagshilfe steht genau dafür ein."
Michael Zürn
Gründer und Geschäftsführer von hilfsbereit Alltagshilfe